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       "Man muss das Unmögliche anschauen bis es ein Leichtes ist."
                                                                            (Konfuzius)



Was sind ... BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN?

Die Übersetzung amtlicher Schriftstücke, Dokumente und Urkunden erfolgt ausschließlich durch gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer. Hierbei handelt es sich um Fachübersetzer mit guten juristischen Kenntnissen und/oder einer Spezialisierung auf Rechtsterminologie. Diese Übersetzer bescheinigen ("beglaubigen") die inhaltlich richtige und verbindlich wortgetreue Wiedergabe der Urschrift durch ihre Beglaubigungsformel, ihren speziell gefertigten Stempel und ihre Unterschrift.

Im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit beglaubigter Übersetzungen sind die jeweiligen Gesetze der Zielländer zu beachten. Oft sind weitere Schritte erforderlich, um eine Rechtsgültigkeit im Zielland zu erwirken (z.B. Überbeglaubigung, Legalisierung).

Im Übrigen verweise ich für weitergehende Informationen zu Übersetzung, Beglaubigung, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden auf die Internetseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesverwaltungsamtes.


Was kostet eine Übersetzung ... PREIS?

Die Ermittlung des Preises für eine Übersetzung ist abhängig von folgenden Faktoren:
- Sprachpaar (Ausgangssprache - Zielsprache)
- Fachbereich und Schwierigkeitsgrad
- Textumfang / Volumen
- Bearbeitungsmodalitäten (Format, Lesbarkeit, Recherchearbeiten, Eilauftrag)

Ich rechne abhängig vom Auftrag nach Worten, Zeilen oder Stunden ab.

Für Zeilenpreise gilt:
Bei Sprachen mit lateinischen Schriftzeichen bezieht sich der genannte Zeilenpreis auf den erwarteten Umfang in der jeweiligen Zielsprache, bei Sprachen mit "exotischen" Schriftzeichen auf die Vorlage in der Ausgangssprache. Eine Normzeile entspricht 55 Bruttoanschlägen. Eine DIN-A4-Seite umfasst eine unterschiedliche Zeilen- und somit auch Zeichenmenge, die Länge der Zeilen variiert in Abhängigkeit von Schrift und Schriftgrad.

Die Berechnung fachterminologischer Übersetzungen in den Fachbereich Recht und Medizin erfolgt nach §11 JVEG (Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz), aktuelle Auflage.

Pauschalpreise (Festpreise) können in Einzelfällen genannt werden. Eine Abrechnung nach Zeitaufwand (Arbeitsstunden) lässt sich vorab nur schätzen. Bei regelmäßiger bzw. langfristiger Zusammenarbeit sind individuelle Preisabsprachen (Preisrabatte) möglich, bei Wiederholungsaufträgen mit geringer Änderung werden Wiederholungsrabatte eingeräumt.

Preiszuschläge erfolgen in Abhängigkeit von den Bearbeitungsmodalitäten, z.B. bei Eilaufträgen. Im Einzelfall wird eine Versandkostenpauschale erhoben, bei Bedarf fällt die Beglaubigungsgebühr an.

Sofern das zu übersetzende Dokument von Standardformularen abweicht, können Preise grundsätzlich nur nach Einsicht in das zu übersetzende Dokument genannt werden!

Gerne unterbreite ich Ihnen ein kostenfreies, unverbindliches Angebot.
Reichen Sie für die Erstellung eines Kostenvoranschlags bitte das zu übersetzende Dokument in einer lesbaren Form (Scan, Fax, Kopie) oder im Original ein. Absolute Diskretion wird zugesichert.



Was kostet eine ... KORREKTUR, TRANSKRIPTION?

Wie auch bei der Berechnung von Übersetzungen, sind eine Korrektur und eine Transkription von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zu den allgemeinen Faktoren zählen insbesondere die Qualität der Vorlage und der mit der Erfüllung der entsprechenden Aufgabe verbundene Zeitaufwand.

Bei Transkriptionen fallen vor allem vom Auftraggeber gewünschte Transkriptionsregeln und Formatierungswünsche ins Gewicht sowie Aufnahmequalität, Sprechgeschwindigkeit und Sprechqualität. Darüber hinaus entscheiden die Anzahl der z. B. bei einem Interview beteiligten Personen und die Textart über den Preis.

Prinzipiell lässt sich für Transkriptionen sagen, dass ein durchschnittlicher Mitschnitt die sechs- bis achtfache Bearbeitungszeit in Minuten erfordert, d. h. für eine Band-/Audiominute sind etwa 6 bis 8 Schreibminuten anzusetzen.


Wie funktioniert ... PROJEKTMANAGEMENT:

Der Quelltext wird analysiert (Dateiformat, Fachbereich, Volumen), der geeignete Übersetzer wird vorkontaktiert, der Zeitplan wird festgesetzt, projektspezifische Arbeitsanweisungen und  kundenspezifische Terminologien, sofern vorhanden, werden an den Übersetzer weitergeleitet, das Projekt wird überwacht, die fertige Übersetzung wird vor Auslieferung an den Kunden inhaltlich geprüft und Korrektur gelesen, die Projektdaten werden für mindestens 10 Jahre aufbewahrt.

Einige Übersetzungen, insbesondere im technischen und vertragsrechtlichen Bereich, erfolgen unter Einsatz hoch entwickelter Translation-Memory-Systeme (TMS). Hierdurch wird eine Optimierung des Übersetzungsprozesses, maximale Konsistenz der verwendeten Terminologie und verbesserte Qualitätssicherung gewährleistet.

Gerne werden nach Möglichkeit gemeinsam mit dem Kunden Datenbanken, Glossare und Terminologielisten erstellt bzw. existierende Datenbanken, Glossare und Terminologielisten übernommen, um das fundierte Wissen des Kunden zu fixieren und eine konsequente Anwendung firmenspezifischer Terminologie zu garantieren.

Wichtiger Hinweis zu Translation-Memory-Systemen:
Ein Translation-Memory-System ist ein Programm, das beim Übersetzen ausgangssprachliche Textsegmente und die von Fachübersetzern angefertigten entsprechenden Übersetzungen paarweise abspeichert und eine Wiederverwendung dieser bereits übersetzten Textsegmente bei sich wiederholenden Textpassagen erlaubt. Die Übersetzung eines Textes und die Speicherung der ausgangs- und zielsprachigen Textsegmente in einem Translation Memory bilden die Grundlage für die Übersetzung nachfolgender ähnlicher Texte.
Ein Translation Memory kann als sprachliches Vorschlagssystem gesehen werden. In keinem Fall ist es zu verwechseln mit einer maschinellen Übersetzung, bei der die Übersetzung (in der Regel fehlerhaft!) durch ein Computerprogramm generiert wird.
Voraussetzung für den Einsatz von Translation-Memory-Systemen ist die Vorlage des zu übersetzenden Textes in elektronischer Form und einem bearbeitungsfähigen Dateiformat.

Vorteile, die sich aus dem Einsatz von Translation-Memory-Systemen ergeben:
- Kosteneinsparung durch Wiederholung von Textpassagen
- Konsistenz kundenspezifischer Übersetzungen durch den Einsatz von Terminologiedatenbanken
- effiziente und kürzere Bearbeitungszeit

Wichtiger Hinweis zu Terminologie-Datenbanken:
Durch das weltweite agieren von nationalen Unternehmen und internationale Dachunternehmen ist es zwingend erforderlich, firmenspezifische Bezeichnungen in Übersetzungen zu übernehmen und diese im Unternehmen auch intern zu verwenden. Diese Anforderung löst eine Terminologie-Datenbank, die entweder eigenständig (sofern im Unternehmen noch nicht vorhanden) oder in Zusammenarbeit mit dem Kunden gepflegt wird.

Vorteile einer einheitlichen Terminologie:
- Kosten- und Zeitersparnis durch konsistente Termini-Nutzung (Übersetzung, Korrektorat)
- Verbesserung der terminologischen Konsistenz in Dokumenten
- Verbesserung der Verständigung mit dem Kunden
- Qualitätssicherung


REFERENZEN ...

stelle ich auf Anfrage gerne zur Verfügung!

Mein Kundenstamm umfasst Privatpersonen, Institutionen, Anwälte, Notare und Gerichte, Freiberufler, Kleinunternehmer und namhafte Unternehmen aus Industrie und Wirtschaft.
Ich freue mich, wenn auch Sie mir Ihr Vertrauen schenken!