Anne-Katrin Grube Fachübersetzungen

Übersetzungen - Internationale Sprachen - Beglaubigungen

Was sind ... BEGLAUBIGTE ÜBERSETZUNGEN?

Die Übersetzung amtlicher Schriftstücke, Dokumente und Urkunden erfolgt ausschließlich durch gerichtlich beeidigte bzw. ermächtigte Übersetzer. Hierbei handelt es sich um Fachübersetzer mit guten juristischen Kenntnissen und/oder einer Spezialisierung auf Rechtsterminologie bzw. die im Schriftstück geforderte spezielle Terminologie. Diese Übersetzer bescheinigen ("beglaubigen") die inhaltlich richtige und verbindlich wortgetreue Wiedergabe der Urschrift durch ihre Beglaubigungsformel, ihren speziell gefertigten Stempel und ihre Unterschrift.

Im Hinblick auf die Rechtswirksamkeit beglaubigter Übersetzungen sind die jeweiligen Gesetze der Zielländer zu beachten. Zuweilen sind weitere Schritte erforderlich, um eine Rechtsgültigkeit im Zielland zu erwirken (z. B. Überbeglaubigung, Legalisierung, Apostille).

Im Übrigen verweise ich für weitergehende Informationen zu Übersetzung, Beglaubigung, Legalisation, Apostille, Beschaffung von Urkunden auf die Internetseiten des Auswärtigen Amtes und des Bundesverwaltungsamtes.


Was kostet eine Übersetzung ... PREIS?

Es fällt grundsätzlich eine Mindestpauschale an. Prinzipiell gilt für die Ermittlung des Preises für eine Übersetzung, dass das betreffende Dokument als Scan, Kopie oder im Original vorgelegt wird.

Die Ermittlung des Preises für eine Übersetzung hängt von folgenden Faktoren ab:
- Sprachpaar (Ausgangssprache und Zielsprache)
- Fachbereich und Schwierigkeitsgrad
- Textumfang (Volumen)
- Bearbeitungsmodalitäten (bereitgestelltes Format, Lesbarkeit, erforderliche Recherche, Termin)

Für Kunden in Deutschland erfolgt die Abrechnung nach Zeilen oder Stunden.
Für Kunden im Ausland erfolgt die Abrechnung nach Worten oder Stunden.

Für Zeilenpreise gilt:
Der genannte Zeilenpreis bezieht sich bei Sprachen mit lateinischen Schriftzeichen auf den erwarteten Umfang in der jeweiligen Zielsprache und bei Sprachen mit "exotischen" Schriftzeichen auf die Vorlage in der Ausgangssprache. Eine Normzeile entspricht 55 Bruttoanschlägen. DIN-A4-Seiten sind ganz unterschiedlich aufgebaut und umfassen unterschiedliche Zeilen- und somit auch Zeichenmengen sowie variable Zeilenlängen in Abhängigkeit von Schrift und Schriftgrad.

Die Berechnung fachterminologischer Übersetzungen im Fachbereich Recht ist in § 11 JVEG (Justiz-Vergütungs- und -Entschädigungsgesetz), aktuelle Auflage, geregelt.

Im Angebot nenne ich grundsätzlich einen Pauschalpreis (Festpreis). Eine Abrechnung nach Zeitaufwand (Arbeitsstunden) lässt sich hingegen vorab nur schätzen. Bei regelmäßiger bzw. langfristiger Zusammenarbeit und vorhandener (Firmen-)Terminologie sind individuelle Preisabsprachen (Preisrabatte) möglich, bei Wiederholungsaufträgen mit geringer Änderung räume ich Wiederholungsrabatte ein.

Preiszuschläge erfolgen in Abhängigkeit von den Bearbeitungsmodalitäten, z. B. bei Eilaufträgen.

Mögliche zusätzliche Kosten: Beglaubigungsgebühr, Scangebühr (sofern ein Scan von der originalbeglaubigten Übersetzung gefordert wird), Versandkostenpauschale, auswärtige Druckkosten.

Gerne unterbreite ich ein kostenfreies, unverbindliches Angebot. Für Ihre Dokumente sichere ich absolute Diskretion zu.


Was kostet eine ... KORREKTUR, TRANSKRIPTION?

Ebenso wie bei der Preisermittlung für Übersetzungen sind die Preise für eine Korrektur und eine Transkription von unterschiedlichen Faktoren abhängig. Zu den allgemeinen Faktoren zählen insbesondere die Qualität der Vorlage und der mit der Erfüllung des Auftrags verbundene Zeitaufwand.

Bei einer Transkription fallen besonders die vom Auftraggeber gewünschten Transkriptionsregeln und Formatierungswünsche ins Gewicht, außerdem die Aufnahmequalität, Sprechgeschwindigkeit und Sprechqualität. Darüber hinaus entscheiden die Anzahl der bei einem Interview beteiligten Personen und die Textart über den Preis oder ob zusätzlich eine Direktübersetzung gewünscht wird.

Prinzipiell gilt für die Transkription, dass ein durchschnittlicher Mitschnitt die sechs- bis achtfache Bearbeitungszeit in Minuten erfordert, 
d. h. für eine Band-/Audiominute sind etwa 6 bis 8 Schreibminuten anzusetzen.

Eine Korrektur wird nach Preis pro Zeile abgerechnet, wobei die Qualität eine große Rolle spielt. Je umfangreicher ein Korrekturtext ist, desto schwieriger erweist sich die Problemermittlung im Vorwege, weshalb angegebene Preise hier oft nur Richtwerte sind. Es kann durchaus sein, dass es während der Bearbeitung eines umfangreichen Korrekturtextes zu preislichen Nachverhandlungen kommt.


Wie funktioniert ... PROJEKTMANAGEMENT?

Nach Analyse des Quelltextes (Dateiformat, Fachbereich, Volumen) erfolgt die Auswahl des passenden Übersetzers, die Festlegung des Zeitplans, die Weiterleitung projektspezifischer Arbeitsanweisungen und kundenspezifischer Terminologie, sofern vorhanden, an den Übersetzer, die Projekt- und Zeitplanüberwachung, nach Fertigstellung der Übersetzung die inhaltliche Prüfung und ggf. Korrektur und final die Übergabe an den Kunden. Projektdaten werden nach gesetzlichen Vorgaben über den gesetzlich festgelegten Zeitraum aufbewahrt.

Manche Übersetzungen, besonders technischer und vertragsrechtlicher Natur, erfolgen unter Einsatz hoch entwickelter Translation-Memory-Systeme (TMS). Solche Systeme gewährleisten eine Optimierung des Übersetzungsprozesses, maximale Konsistenz der verwendeten Terminologie sowie verbesserte Qualitätssicherung.

Als Auftraggeber können Sie gerne firmeneigene Glossare und Terminologielisten bereitstellen, damit wir als Übersetzer fundiertes Wissen fixieren und die konsequente Anwendung firmenspezifischer Terminologie garantieren können.

Hinweis zu Translation-Memory-Systemen: Das TMS ist ein Programm, das beim Übersetzen ausgangssprachliche Textsegmente und die von Fachübersetzern angefertigten entsprechenden Übersetzungen paarweise abspeichert und eine Wiederverwendung dieser bereits übersetzten Textsegmente bei sich wiederholenden Textpassagen erlaubt. Die Übersetzung eines Textes und die Speicherung der ausgangs- und zielsprachlichen Textsegmente in einem Translation Memory bilden die Grundlage für die Übersetzung nachfolgender ähnlicher Texte. Ein TMS kann als sprachliches Vorschlagssystem betrachtet werden. In keinem Fall ist es zu verwechseln mit einer maschinellen Übersetzung, bei der die Übersetzung (in der Regel fehlerhaft) durch ein Computerprogramm generiert wird. Voraussetzung für den Einsatz von Translation-Memory-Systemen ist die Vorlage des zu übersetzenden Textes in elektronischer Form sowie einem bearbeitungsfähigen Dateiformat.
Vorteile durch den Einsatz von TMS:
- Kosteneinsparung durch Wiederholung von Textpassagen
- Konsistenz kundenspezifischer Übersetzungen durch den Einsatz von Terminologiedatenbanken
- Effiziente und kürzere Bearbeitungszeit

Hinweis zu Terminologiedatenbanken: Die weltweiten Handlungstätigkeiten und Vernetzungen nationaler sowie internationaler Unternehmen erfordern die Übernahme und Integration firmeninterner und firmenspezifischer Terminologie in Übersetzungen. Als Lösung dafür bietet sich die Terminologiedatenbank an, die entweder eigenständig (sofern im Unternehmen noch nicht vorhanden) oder in Zusammenarbeit mit den Unternehmen gepflegt wird.
Vorteile einer einheitlichen Terminologie:
- Kosten- und Zeitersparnis durch konsistente Termini-Nutzung (Übersetzung, Korrektorat)
- Verbesserung der terminologischen Konsistenz in Dokumenten
- Verbesserung der Verständigung mit dem Kunden
- Qualitätssicherung


Referenzen ...

stelle ich auf Anfrage gerne zur Verfügung.
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Mein Kundenstamm umfasst unzählige Privatpersonen sowie institutionelle Einrichtungen, Ämter, Universitäten, Kulturstätten, Anwälte und Notare, Gerichte, Agenturen, Freiberufler, Kleinunternehmer, mittelständische und Großunternehmen aus Industrie und Wirtschaft im In- und Ausland.

Ich freue mich, wenn auch Sie mir Ihr Vertrauen schenken! 

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